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Der Sportbootführerschein SBF

Der Sportbootführerschein SBF ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.
Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nur noch einen Führerschein, auf dem die Geltungsbereiche Binnenschifffahrtsstraßen und/oder Seeschifffahrtsstraßen nach erfolgreich abgelegter Prüfung dokumentiert werden.

Sportbootführerschein SBF: Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich “Binnen” vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter für den Geltungsbereich “Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel” 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung); ansonsten Mindestalter 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Prüfung)
  • “Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber” als Nachweis für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe).
    Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. (Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.)

Umschreibung und Ersatz

Alle Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen findest Du hier.

Die Prüfungen

Theoretische Prüfung

Die Prüfung zum Sportbootführerschein SBF besteht für alle Antriebsarten aus einer schriftlichen theoretischen und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

a, für den Geltungsbereich „Binnen“

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Wetterkunde
  • Umweltschutz
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit findest Du hier.

a, für den Geltungsbereich „See“

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Zusätzlich muss für den Geltungsbereich “See” eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog findest Du hier .

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Sportbootführerschein SBF: Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
  • (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts
  • (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden).

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel:

  • Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden muss.

Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.

Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.

Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist nicht an demselben Tag möglich.

Sportbootführerschein SBF: Prüfungsgebühren

Gebühren für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine

Zulassung 14,98 Euro
Theorie Sportbootführerschein Binnen (nur mit Antriebsmaschine) 29,96 Euro
Praxis Sportbootführerschein Binnen (nur mit Antriebsmaschine) 31,03 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 24,26 Euro
Gesamt: 100,23 Euro (inkl. MwSt)

Gebühren für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

Zulassung 14,98 Euro
Theorie Sportbootführerschein Binnen (nur unter Segel) 27,82 Euro
Praxis Sportbootführerschein Binnen (nur unter Segel) 31,03 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 24,26 Euro
Gesamt: 98,09 Euro (inkl. MwSt)

Gebühren für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag

Zulassung 14,98 Euro
Theorie Sportbootführerschein Binnen (mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag) 40,66 Euro
Praxis Sportbootführerschein Binnen (mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag) 44,94 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 24,26 Euro
Gesamt: 124,84 Euro (inkl. MwSt)

Gebühren für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Zulassung 14,98 Euro
Theorie Sportbootführerschein See 36,38 Euro
Praxis Sportbootführerschein See 35,31 Euro
Erteilung der Fahrerlaubnis 24,26 Euro
Gesamt: 110,93 Euro (inkl. MwSt)

Anmeldung und Antragsunterlagen

Die Anmeldung zur Sportbootführerschein Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie hier. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin eingereicht werden: [Downloads]

  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber (Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein, der zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist, ersetzt das ärztliche Zeugnis (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen)
  • Antrag auf Zulassung Sportbootführerschein SBF
  • Gültiger Kfz-Führerschein (Kopie beifügen, Original am Tage der Prüfung vorlegen) oder polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach Muster O, Verzicht auf beides bei Minderjährigen
  • 1 aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Entrichtung der Gebühren

Quelle: Deutscher Seglerverband -> Link
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